Bitte beachten: Unsere E-Scooter Werkstatt in Hilden schließt zum 30.04.2024!

E-Roller >45 km/h (L3e)

Bei Elektro-Rollern wird in den Klassen L1e und L3e unterschieden. Diese entsprechen der 50 cm³ Klasse (L1e) bzw. 125 cm³ Klasse (L3e). Die KLasse L1e darf damit mit den Führerscheinklassen AM und B (Auto) gefahren werden. Um die L3e Klasse fahren zu dürfen, muss man den Führerschein A1 besitzen oder die B196 Führerschein-Erweiterung, die ohne Fahrprüfung zu bekommen ist.

Horwin

 

Niu

 

Super Soco