WICHTIG! Unsere Standorte in Köln und Hilden sind ab sofort geschlossen!

E-Roller

Bei Elektro-Rollern wird in den Klassen L1e und L3e unterschieden. Diese entsprechen der 50 cm³ Klasse (L1e) bzw. 125 cm³ Klasse (L3e). Die KLasse L1e darf damit mit den Führerscheinklassen AM und B (Auto) gefahren werden. Um die L3e Klasse fahren zu dürfen, muss man den Führerschein A1 besitzen oder die B196 Führerschein-Erweiterung, die ohne Fahrprüfung zu bekommen ist.